Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.
Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt
- Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
- Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
- Gesundheitsberichterstattung
Intensiv- und Gruppenprophylaxe
- Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
- Zahn- und Mundhygiene
- Einüben der richtigen Zahnputztechnik
- Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
- Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
- Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
- Motivation zum Zahnarztbesuch
Zahnärztliche Gutachten
Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung
Öffentlichkeitsarbeit
zuständige Stelle
das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
FG Zahnärztlicher Dienst
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5322(Frau Dr. Müller-Köppen (FGL))
Kontaktperson
Frau Brit Lazarus (Zahnärztin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5320
E-Mail: brit.lazarus@kreis-lup.de
Frau Andrea Menz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5384
E-Mail: A.Menz@kreis-lup.de
Frau Gabriele Badel-Stiehler (Prophylaxeassistentin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5325
Frau Mandy Kloidt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5327
E-Mail: Mandy.Kloidt@kreis-lup.de
Frau Manuela Sternberg (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5324
E-Mail: manuela.sternberg@kreis-lup.de
Frau Janet Koberstein (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5323
E-Mail: janet.koberstein@kreis-lup.de
Frau Doreen Köster (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5326
E-Mail: doreen.koester@kreis-lup.de
Frau Dr. Olivia Müller-Köppen (Assistentin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5322
erforderliche Unterlagen
- Zahnärztlicher Kinderpass
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015
Stichwörter
Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden