Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.
Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt
- Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
- Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
- Gesundheitsberichterstattung
Intensiv- und Gruppenprophylaxe
- Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
- Zahn- und Mundhygiene
- Einüben der richtigen Zahnputztechnik
- Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
- Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
- Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
- Motivation zum Zahnarztbesuch
Zahnärztliche Gutachten
Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes
Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung
Öffentlichkeitsarbeit
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung, Rechtsgrundlagen
Weitere Behandlungen des Gesundheitsamtes des Landkreis Nordwestmecklenburg:
- Zahnärztliche Untersuchungen für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr (in Kitas / bei Tagesmüttern und Tagesvätern) für alle Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 zum frühzeitigen Erkennen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
- Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe (Ernährungslenkung, Mundhygieneinstruktion - KAI Methode) für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren (in Kitas, Schulen, Sonderschulen und Behinderteneinrichtungen).
- Intensivprophylaxe für Kinder / Jugendliche im Alter von 3 -16 Jahren mit erhöhtem Kariesrisiko (Fluoridprophylaxe).
- Zahnärztliche Beratung von Schwangeren, Müttern/Vätern mit Säuglingen und Kleinkindern, Sorgeberechtigte, Erzieherinnen/ Erzieher und Lehrerinnen/ Lehrer in Fragen der Zahn-und Mundgesundheit.
- Leitung der Kreisarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege im LK NWM/ und aktive Mitarbeit.
- Begutachtung nach Asylbewerberleistungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetze/ Beihilfeverordnungen der Bundesländer.
zuständige Stelle
das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Fachgebiet Kinder-, Jugendärztlicher Dienst und Zahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Einschulungsuntersuchungen
- Reihenuntersuchungen (4. und 8. Klasse)
- Reihenuntersuchungen in Sonderklassen bzw. Sonderschulen
- Gesundheitsvorsorge/-beratung
- Impfberatung und Impfungen
- Sportbefreiung
- Untersuchungen bei Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten
- Mütter-Treff
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.
Kontaktperson
Frau Dipl.-Stom. D. Gradtke
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5340
Fax: +49 3841 3040-85340
E-Mail: D.Gradtke@nordwestmecklenburg.de
Frau F. Grimm
Frau K. Armbröster
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5341
Fax: +49 3841 3040-85341
Frau R. Bremer
Frau L. Hoffmann
Fax: +49 3841 3040-85337
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5337
Frau S. Krug
Frau K. Steinmüller
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5312
Fax: +49 3841 3040-85312
Internet
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
- Zahnärztlicher Kinderpass
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung, Rechtsgrundlagen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015
Stichwörter
Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen