Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.

    Beschreibung

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

    Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

    • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
    • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
    • Gesundheitsberichterstattung

    Intensiv- und Gruppenprophylaxe

    • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
    • Zahn- und Mundhygiene
    • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
    • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
    • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
    • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
    • Motivation zum Zahnarztbesuch

    Zahnärztliche Gutachten

    Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

    Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

    Öffentlichkeitsarbeit

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Beschreibung, Rechtsgrundlagen

    Weitere Behandlungen des Gesundheitsamtes des Landkreis Nordwestmecklenburg: 

    • Zahnärztliche Untersuchungen für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr (in Kitas / bei Tagesmüttern und Tagesvätern)  für alle Schüler der Klassenstufen 1 bis 12 zum frühzeitigen Erkennen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
    • Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe (Ernährungslenkung, Mundhygieneinstruktion - KAI Methode) für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren (in Kitas, Schulen, Sonderschulen und Behinderteneinrichtungen).
    • Intensivprophylaxe für Kinder / Jugendliche im Alter von 3 -16 Jahren mit erhöhtem Kariesrisiko (Fluoridprophylaxe).
    • Zahnärztliche Beratung von Schwangeren, Müttern/Vätern mit Säuglingen und Kleinkindern, Sorgeberechtigte, Erzieherinnen/ Erzieher und Lehrerinnen/ Lehrer in Fragen der Zahn-und Mundgesundheit.
    • Leitung  der Kreisarbeitsgemeinschaft  zur Förderung der Jugendzahnpflege im LK NWM/  und aktive Mitarbeit.
    • Begutachtung nach Asylbewerberleistungsgesetz und Beamtenversorgungsgesetze/ Beihilfeverordnungen der Bundesländer.

    zuständige Stelle

    das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Zahnärztlicher Dienst

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Börzower Weg 3

    23936 Grevesmühlen

    (Zahnärztliche Begutachtungen finden im Raum 1207 statt.)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Malzfabrik in Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Wismar Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Bahnhof
    • Haltestelle: Malzfabrik in Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar
    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 14:00 - 15:00 Uhr (Raum B2.05 in Wismar) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14:00 - 15:00 Uhr (Raum B2.05 in Wismar) Freitag: geschlossen Hinweis: Bedingt durch die Corona-Pandemie, sind Termine telefonisch zu vereinbaren!

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zahnärztlicher Kinderpass

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de