Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.

    Beschreibung

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

    Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

    • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
    • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
    • Gesundheitsberichterstattung

    Intensiv- und Gruppenprophylaxe

    • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
    • Zahn- und Mundhygiene
    • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
    • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
    • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
    • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
    • Motivation zum Zahnarztbesuch

    Zahnärztliche Gutachten

    Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

    Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

    Öffentlichkeitsarbeit

    zuständige Stelle

    das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Barth wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zahnärztlicher Kinderpass

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English