Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)
Beschreibung
U-Untersuchungen
Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.
U- Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.
Wurden die U-Untersuchungen U3 bis U 9 nicht in Anspruch genommen, erhalten die Personensorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle).
Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an der U-Untersuchung innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen teil, so meldet die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt unter Bezeichnung der nicht durchgeführten Untersuchung die entsprechenden Daten.
Kinder- und Jugendärztliche Beratungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gemäß § 15 b ÖGDG M-V
- Beratung über Förder-, Hilfe- und Therapiemaßnahmen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Koordinierung der Maßnahmen bei Vorliegen von Fehlentwicklungen und Gesundheitsstörungen
- Angebot der aufsuchenden Hilfe zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
- Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden.
Jugendgesundheitsuntersuchung J 1
Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere wird auch beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Darüber hinaus sind individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Über die hierdurch vermittelte gesundheitliche Gefährdung ist der Jugendliche frühzeitig aufzuklären.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle) wirkt auf eine vermehrte Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchungen hin, in dem es die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich über die Jugendgesundheitsuntersuchung informiert und anregt, das Kind daran teilnehmen zu lassen. Dabei soll auch über die altersentsprechenden Impfangebote informiert werden.
Hinweise für Schwerin: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)
Ergänzung zu den Kinder- und Jugendärztlichen Beratungen durch den Fachdienst Gesundheit im Rahmen des Erinnerungsverfahrens
gemäß § 15 b ÖGDG M-V:
Im Rahmen der Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden. Bei Bedarf wird eine orientierende Untersuchung durch die Fachgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Fachdienst Gesundheit durchgeführt.
zuständige Stelle
Ihr behandelnder Kinderarzt
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kinder- / Jugendgesundheitsdienst, Impfwesen
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst führen die schulärztlichen Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durch. Die Einschuluntersuchung nimmt davon einen Hauptteil ein. Daneben werden Beratungen und bei Bedarf Untersuchungen angeboten, wenn es Sorgen im Bereich der kindlichen Entwicklung gibt. Auf Antrag werden auch Begutachtungen vorgenommen und Atteste erstellt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Straßenbahn: 1, 4
- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Beate Kloesel (Ärztin; Fachgruppenleiterin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2846
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Gabriela Reimuck (Sozialmedizinische Assistentin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2851
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Ramona Siewert (Sozialmedizinische Assistentin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2828
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Ulrike Junius (Arzt; Ärztin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2847
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
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BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Formulare
U1 bis U9 - zehn Chancen für Ihr Kind
Informationen zur Kindergesundheit
Stichwörter
Gesundheit, Gesundheitsamt, Impfen, Jugend, Kinderarzt
erforderliche Unterlagen
- gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 07.01.2015
Metainformation
- Ursprungsportal: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)
- Ursprungsportal: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1) in Schwerin, Landeshauptstadt