Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung

    Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)

    Beschreibung

    U-Untersuchungen

    Die Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres dienen der Früherkennung von Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.

    U- Untersuchungen werden in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

    Wurden die U-Untersuchungen U3 bis U 9 nicht in Anspruch genommen, erhalten die Personensorgeberechtigten ein Erinnerungsschreiben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle).

    Nimmt ein Kind trotz der Erinnerung nicht an der U-Untersuchung innerhalb der festgelegten Toleranzgrenzen teil, so meldet die Servicestelle dem zuständigen Gesundheitsamt unter Bezeichnung der nicht durchgeführten Untersuchung die entsprechenden Daten.

    Kinder- und Jugendärztliche Beratungen durch das Gesundheitsamt im Rahmen des Erinnerungsverfahrens gemäß § 15 b ÖGDG M-V

    • Beratung über Förder-, Hilfe- und Therapiemaßnahmen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie Koordinierung der Maßnahmen bei Vorliegen von Fehlentwicklungen und Gesundheitsstörungen
    • Angebot der aufsuchenden Hilfe zur Verbesserung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern
    • Im Rahmen der Untersuchungen und Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden.

    Jugendgesundheitsuntersuchung J 1

    Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden. Insbesondere wird auch beabsichtigt, durch Früherkennung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren eine Fehlentwicklung in der Pubertät zu verhindern. Darüber hinaus sind individuell auftretende gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Über die hierdurch vermittelte gesundheitliche Gefährdung ist der Jugendliche frühzeitig aufzuklären.
    Die Jugendgesundheitsuntersuchung wird in der Regel von Kinder- und Jugendärzten oder von Hausärzten durchgeführt.

    Das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (Servicestelle) wirkt auf eine vermehrte Inanspruchnahme der Jugendgesundheitsuntersuchungen hin, in dem es die Sorgeberechtigte und/oder den Sorgeberechtigten schriftlich über die Jugendgesundheitsuntersuchung informiert und anregt, das Kind daran teilnehmen zu lassen. Dabei soll auch über die altersentsprechenden Impfangebote informiert werden.

    Hinweise für Schwerin: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen (U-Untersuchungen U 1 bis U 9 und Jugendgesundheitsuntersuchung J 1)

    Ergänzung zu den Kinder- und Jugendärztlichen Beratungen durch den Fachdienst Gesundheit im Rahmen des Erinnerungsverfahrens
    gemäß § 15 b ÖGDG M-V:

    Im Rahmen der Beratungen kann die Kontrolle des Impfausweises erfolgen und eine Impfempfehlung ausgesprochen werden. Bei Bedarf wird eine orientierende Untersuchung durch die Fachgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Dienst im Fachdienst Gesundheit durchgeführt. 

    zuständige Stelle

    Ihr behandelnder Kinderarzt

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kinder- / Jugendgesundheitsdienst, Impfwesen

    Beschreibung

    Die Mitarbeiterinnen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst führen die schulärztlichen Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durch. Die Einschuluntersuchung nimmt davon einen Hauptteil ein. Daneben werden Beratungen und bei Bedarf Untersuchungen angeboten, wenn es Sorgen im Bereich der kindlichen Entwicklung gibt. Auf Antrag werden auch Begutachtungen vorgenommen und Atteste erstellt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 4  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
      Anzahl: 123  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 30  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
      Linien:
      • Straßenbahn: 1, 4
      • Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
    • Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00

    BIC: COBADEFF140

    Bankinstitut: Commerzbank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00

    BIC: DEUTDEBRXXX

    Bankinstitut: Deutsche Bank AG

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

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    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

    Landeshauptstadt Schwerin

    Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin

    IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Formulare

    U1 bis U9 - zehn Chancen für Ihr Kind
    Informationen zur Kindergesundheit

    Stichwörter

    Gesundheit, Gesundheitsamt, Impfen, Jugend, Kinderarzt

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Der behandelnde Arzt

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gelbes Vorsorgeheft
    • Impfausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 07.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English