Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.
Beschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Hinweise für Schwerin: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Koordination von Familienhebammen im Netzwerk früher Hilfen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrpersonal bzw. Erzieher/-innen
zuständige Stelle
das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kinder- / Jugendgesundheitsdienst, Impfwesen
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst führen die schulärztlichen Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durch. Die Einschuluntersuchung nimmt davon einen Hauptteil ein. Daneben werden Beratungen und bei Bedarf Untersuchungen angeboten, wenn es Sorgen im Bereich der kindlichen Entwicklung gibt. Auf Antrag werden auch Begutachtungen vorgenommen und Atteste erstellt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Beate Kloesel (Ärztin; Fachgruppenleiterin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2846
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Gabriela Reimuck (Sozialmedizinische Assistentin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2851
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Ramona Siewert (Sozialmedizinische Assistentin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2828
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Ulrike Junius (Arzt; Ärztin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2847
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Formulare
Unterstützung für Mutter, Vater und Kind in M-V
Stichwörter
Gesundheit, Gesundheitsamt, Impfen, Jugend, Kinderarzt
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Fristen
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Medizinischer Fachdienst, Schulärztlicher Dienst, Schulärztin, Schularzt