Impfschaden Anerkennung

    Impfschaden - Anerkennung, Entschädigung

    Sie erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung.

    Beschreibung

    Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?

    Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

    Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)

    • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
    • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
    • Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.
    • Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld.
    • Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz

    Aktuelles

    Der Bereich "Hygiene" ist zudtändig für die Überwachung von: Trinkwasser Badewasser Medizinische Einrichtungen Sonstige Einrichtungen (u. a. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Tätowier- und Piercingstudios, Bestattungshygiene)

    Adresse

    Hausanschrift

    Platanenstraße 43

    17033 Neubrandenburg

    Postanschrift

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777

    E-Mail: Gesundheitsschutz@lk-seenplatte.de(Gesundheitsschutz@lk-seenplatte.de)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2019 (von: Rüthnick, Steffi)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Karwe-Stedtler, Jennifer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
    • Meldebestätigung,
    • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
    • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
    • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
    • Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
    • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
    • Impfausweis/Impfbuch/Impfschein

    Formulare

    Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vom Betroffenen selbst bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)