Impfschaden - Anerkennung, Entschädigung
Sie erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung.
Beschreibung
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.
Eine Entschädigung kann in Form einer monatlichen Rente erfolgen. Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge (GdS)
- einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
- einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.
- Geregelt ist auch die Hinterbliebenenversorgung für Witwen, Witwer, Waisen und Eltern.
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und bei Heimaufenthalt sowie der Zahlung von Sterbe- und Bestattungsgeld.
- Weitere Leistungen sind Heil- und Krankenbehandlung, Fürsorge (Kriegsopferfürsorge), Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesland, in welchem die Schutzimpfung bzw. die spezifische Prophylaxe durchgeführt wurde.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65952
Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777
Kontaktperson
Franz-Josef Stein
Manuela Luther
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087313 0
E-Mail: Manuela.Luther@lk-seenplatte.de
Ines Wiedefeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087413 7
Fax: 0395 5708765952
E-Mail: Ines.Wiedefeld@lk-seenplatte.de
Juliana Stöcker
Antje Veit
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087312 9
E-Mail: Antje.Veit@lk-seenplatte.de
Sonja Rakow
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087539 4
E-Mail: Sonja.Rakow@lk-seenplatte.de
Cindy Dobberstein
Jessica Böhl-Hänsch
Ines Stäglich
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087239 0
E-Mail: Ines.Staeglich@lk-seenplatte.de
Daniel Hakert
Kathrin Roloff
Katrin Kube
Jonathan Arlt
Telefon Festnetz: +49 39557087234 6
E-Mail: Jonathan.Arlt@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
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BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
- Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten),
- Nachweise (sofern vorhanden) über die Verabreichung der Impfung bzw. der spezifischen Prophylaxe, z. B. Impfausweis, Behandlungsunterlagen
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
- Impfausweis/Impfbuch/Impfschein
Formulare
Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist vom Betroffenen selbst bzw. von seinem gesetzlichen Vertreter oder Betreuer einzureichen.
Fristen
Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern