Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)
Ansprechpartner
Stadt Boizenburg/ Elbe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
FG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-5311(Frau Schwartz (FGL))
E-Mail: vera.schwartz@kreis-lup.de
Kontaktperson
Frau Dipl.-Med. Ute Bluhm (Kinder- und Jugendärztin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5310
E-Mail: ute.bluhm@kreis-lup.de
Frau Simone Rohde (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5318
E-Mail: simone.rohde@kreis-lup.de
Frau Ivonne Turban (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5316
E-Mail: ivonne.turban@kreis-lup.de
Frau Aylin Kniggendorf (Angestellte im medizinisch-technischen Dienst)
Telefon Festnetz: 03871 722-5312
E-Mail: aylin.kniggendorf@kreis-lup.de
Frau Petra Oettle (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5317
E-Mail: petra.oettle@kreis-lup.de
Herr Dr. Gerhard Possekel (Arzt)
Telefon Festnetz: 03871 722-5313
E-Mail: gerhard.possekel@kreis-lup.de
Frau Dr. Mascha Pohlmann (Ärztin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5314
E-Mail: mascha.pohlmann@kreis-lup.de
Frau Sandra Schiebe (Angestellte im medizinisch-technische Dienst)
Telefon Festnetz: 03871 722-5315
E-Mail: sandra.schiebe@kreis-lup.de
Frau Diana Timmermans (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5382
E-Mail: diana.timmermans@kreis-lup.de
Frau Christin Schäfer (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03871 722-5383
E-Mail: christin.schaefer@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schulrückstellung