Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung durchführen

    Beschreibung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

    Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

    zuständige Stelle

    Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)

    Ansprechpartner

    Fachgebiet Kinder-, Jugendärztlicher Dienst und Zahnärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:

    • Einschulungsuntersuchungen
    • Reihenuntersuchungen (4. und 8. Klasse)
    • Reihenuntersuchungen in Sonderklassen bzw. Sonderschulen
    • Gesundheitsvorsorge/-beratung
    • Impfberatung und Impfungen 
    • Sportbefreiung
    • Untersuchungen bei Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten
    • Mütter-Treff 

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
    Anzahl: 21
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
    Anzahl: 121
    Gebühren: nein

    Dr.-Leber-Straße in Wismar

    Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar


    Lindengarten in Wismar

    Bus: Lindengarten in Wismar


    Wismar Bahnhof

    Regionalbahn: Wismar Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    23958 Wismar

    Postanschrift

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.

    Internet

    Formulare

    Elternbrief Einschulungsuntersuchung und Anamnesebogen

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014 (von: Richter, Tilo)

    Technisch geändert am 03.12.2024 (von: Landkreis NWM, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise Einschulungsuntersuchung durchführen - unter Unterlagen

    • ärztliche und therapeutische Berichte; Berichte der Kita

    Bei alleinig bestehendem Sorgerecht bitten wir, den Negativbescheid vorzulegen.

    • ärztliche und therapeutische Berichte; Berichte der Kita

    Bei alleinig bestehendem Sorgerecht bitten wir, den Negativbescheid vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
    1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
    Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
    3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
    Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.

    Fristen

    Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung, Schulrückstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)