Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)
Ansprechpartner
Fachgebiet Kinder-, Jugendärztlicher Dienst und Zahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Einschulungsuntersuchungen
- Reihenuntersuchungen (4. und 8. Klasse)
- Reihenuntersuchungen in Sonderklassen bzw. Sonderschulen
- Gesundheitsvorsorge/-beratung
- Impfberatung und Impfungen
- Sportbefreiung
- Untersuchungen bei Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten
- Mütter-Treff
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121
Gebühren: nein
Dr.-Leber-Straße in Wismar
Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Lindengarten in Wismar
Bus: Lindengarten in Wismar
Wismar Bahnhof
Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.
Internet
Formulare
Elternbrief Einschulungsuntersuchung und Anamnesebogen
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise Einschulungsuntersuchung durchführen - unter Unterlagen
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ärztliche und therapeutische Berichte; Berichte der Kita
Bei alleinig bestehendem Sorgerecht bitten wir, den Negativbescheid vorzulegen.
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ärztliche und therapeutische Berichte; Berichte der Kita
Bei alleinig bestehendem Sorgerecht bitten wir, den Negativbescheid vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung, Schulrückstellung