Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)
Ansprechpartner
Fachgebiet Kinder-, Jugendärztlicher Dienst und Zahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Unsere Aufgaben und Leistungen für Sie:
- Einschulungsuntersuchungen
- Reihenuntersuchungen (4. und 8. Klasse)
- Reihenuntersuchungen in Sonderklassen bzw. Sonderschulen
- Gesundheitsvorsorge/-beratung
- Impfberatung und Impfungen
- Sportbefreiung
- Untersuchungen bei Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten
- Mütter-Treff
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.
Kontaktperson
Frau Dr. G. Neumann (Fachgebietsleitung, Fachärztin für Anästhesie)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5301
Fax: +49 3841 3040-85332
E-Mail: ga@nordwestmecklenburg.de
Frau H. Rath (Fachärztin für Anästhesie)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85344
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5344
E-Mail: H.Rath@nordwestmecklenburg.de
Frau Dr. M. Reise (Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85330
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5330
E-Mail: M.Reise@nordwestmecklenburg.de
Herr L. Schmolke (Facharzt für Viszeralchirurgie)
Frau Dr. E.-M. Schumann (Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin)
Frau K. Börger (Medizinische Fachangestellte im kinder-und jugendärztlichen Dienst)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5334
Fax: +49 3841 3040-85334
E-Mail: K.Boerger@nordwestmecklenburg.de
Frau R. Bremer (Sozialarbeiterin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85337
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5337
E-Mail: R.Bremer@nordwestmecklenburg.de
Frau H. Gollnow (Medizinische Fachangestellte im Kinder- und jugendärztlichen Dienst)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85360
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5360
E-Mail: H.Gollnow@nordwestmecklenburg.de
Frau V. Krieger (Medizinische Fachangestellte)
Frau C. Niemann (Medizinische Fachangestellte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5335
Fax: +49 3841 3040-85335
E-Mail: C.Niemann@nordwestmecklenburg.de
Frau T. Otto (medizinische Fachangestellte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5333
Fax: +49 3841 3040-85399
E-Mail: T.Otto@nordwestmecklenburg.de
Frau K. Steinmüller (Familien-Gesundheits- u. Kinderkrankenpflegerin)
Internet
Formulare
Elternbrief Einschulungsuntersuchung und Anamnesebogen
Stichwörter
Gesundheitsamt
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Spezielle Hinweise Einschulungsuntersuchung durchführen - unter Unterlagen
-
ärztliche und therapeutische Berichte; Berichte der Kita
Bei alleinig bestehendem Sorgerecht bitten wir, den Negativbescheid vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt, Schulrückstellung