Einschulungsuntersuchung durchführen
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Einschulungsuntersuchung - LK MSE
Schwerpunkte der Untersuchung:
- Erhebung von Größe, Gewicht und Blutdruck
- Durchführung von Seh- und Hörtest
- Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)
- Erhebung des Entwicklungsstandes
- körperliche Untersuchung
- Einblick in das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)
Hinweis: Die Untersuchungspflicht bezieht sich auch auf Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden sollen
Schwerpunkte der Untersuchung:
- Erhebung von Größe, Gewicht und Blutdruck
- Durchführung von Seh- und Hörtest
- Überprüfung des Impfstatus und Beratung zu öffentlich empfohlenen Impfungen (STIKO)
- Erhebung des Entwicklungsstandes
- körperliche Untersuchung
- Einblick in das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)
Hinweis: Die Untersuchungspflicht bezieht sich auch auf Kinder, die im Jahr zuvor zurückgestellt wurden oder vorzeitig eingeschult werden sollen
zuständige Stelle
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)
Ansprechpartner
Für Kreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Einschulungsuntersuchung - LK MSE
Formular für Einschulungsuntersuchung (siehe Rubrik "Formulare"
Liegen schriftliche Facharztbefunde vor, die es für den Schuleintritt zu beachten gilt, sind diese ebenfalls mitzubringen.
Formular für Einschulungsuntersuchung (siehe Rubrik "Formulare"
Liegen schriftliche Facharztbefunde vor, die es für den Schuleintritt zu beachten gilt, sind diese ebenfalls mitzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung, Schulrückstellung