Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung durchführen

    Beschreibung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

    Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

    Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

    Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

    zuständige Stelle

    Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulstr. 22

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-5320

    Telefon Festnetz: +49 381 381-5341

    E-Mail: frauke.jakobs@rostock.de

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
    1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
    Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
    3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
    Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

    Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.

    Fristen

    Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Schulrückstellung, Schuluntersuchung, Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de