Sucht- und Drogenberatung
Beschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Hinweise für Vorpommern-Rügen: Sucht- und Drogenberatung
Selbsthilfeeinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Rügen:
https://www.lsmv.de/selbsthilfeeinrichtungen/vorpommern-ruegen?limitstart=0
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Für Eixen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht erhalten Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015
Stichwörter
Ectasy, Sucht, Drogen, Marihuana, Drogenberatung, Koks, Rauschgift, Bong, Amphetamine, Suchtberatung, Heroin, Haschisch, Cannabis, Kiffen, Kokain, Drogensucht, Alkohol