Sucht- und Drogenberatung
Beschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Sucht- und Drogenberatung - LK MSE
Das Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist für die Suchtberatung fachlich zuständig und hat diese Aufgabe an die kommunalen Suchthilfeträger übertragen.
Die Suchtberater der Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete klären in persönlichen Beratungsgesprächen über den Verlauf einer Suchterkrankung auf. Sie geben Betroffenen und deren Angehörigen Informationen zu bestehenden Hilfe- und Therapieangeboten. Darüber hinaus helfen sie bei der Antragstellung von Rehabilitations- und Behandlungsmaßnahmen und vermitteln Kontakte zu anderen Fachdiensten und Selbsthilfegruppen.
Sie erhalten einen Überblick über die Beratungsstellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über folgende Internetseite:
https://suchtpraevention.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Das Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist für die Suchtberatung fachlich zuständig und hat diese Aufgabe an die kommunalen Suchthilfeträger übertragen.
Die Suchtberater der Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und -gefährdete klären in persönlichen Beratungsgesprächen über den Verlauf einer Suchterkrankung auf. Sie geben Betroffenen und deren Angehörigen Informationen zu bestehenden Hilfe- und Therapieangeboten. Darüber hinaus helfen sie bei der Antragstellung von Rehabilitations- und Behandlungsmaßnahmen und vermitteln Kontakte zu anderen Fachdiensten und Selbsthilfegruppen.
Sie erhalten einen Überblick über die Beratungsstellen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über folgende Internetseite:
https://suchtpraevention.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitshilfe Psychisch Kranke
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
A.Pompe-Str.
Bus: 311
Demmin, Hbf
Regionalbahn: Bahnhof Demmin
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777
E-Mail: spdi@lk-seenplatte.de(spdi@lk-seenplatte.de)
E-Mail: ghpk-egov@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Rechtsgrundlage(n)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht erhalten Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015
Stichwörter
Ectasy, Rauschgift, Drogensucht, Marihuana, Drogenberatung, Cannabis, Bong, Alkohol, Drogen, Heroin, Suchtberatung, Kiffen, Koks, Haschisch, Kokain, Sucht, Amphetamine