Sucht- und Drogenberatung
Beschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Hinweise für Schwerin: Sucht- und Drogenberatung
Der Sozialpsychiatrische Dienst im Fachdienst Gesundheit berät Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige. Die Psychiatriekoordinatorin gibt allgemeine Auskünfte zu den Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt Schwerin. Neben dem Fachdienst Gesundheit beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind
Sucht- und Drogenberatungsstelle Schwerin
Mecklenburgstr. 97
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 5507568
E-Mail: sb-schwerin@suchthilfe-mv.de
Psychosoziales Beratungs- und Behandlungszentrum
Röntgenstraße 7-11
19055 Schwerin
Tel.: +49 385 74403-0
E-Mail: poliklinik-schelfstadt@ahg.de
Der Sozialpsychiatrische Dienst im Fachdienst Gesundheit berät Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige. Die Psychiatriekoordinatorin gibt allgemeine Auskünfte zu den Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt Schwerin. Neben dem Fachdienst Gesundheit beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind
Sucht- und Drogenberatungsstelle Schwerin
Mecklenburgstr. 97
19053 Schwerin
Tel.: +49 385 5507568
E-Mail: sb-schwerin@suchthilfe-mv.de
Psychosoziales Beratungs- und Behandlungszentrum
Röntgenstraße 7-11
19055 Schwerin
Tel.: +49 385 74403-0
E-Mail: poliklinik-schelfstadt@ahg.de
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Sozialpsychiatrischer Dienst
Beschreibung
Der Sozialpsychiatrische Dienst im Fachdienst Gesundheit berät Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige. Die Psychiatriekoordinatorin gibt allgemeine Auskünfte zu den Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt Schwerin. Neben dem Fachdienst Gesundheit beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Formulare
Gesundheitsförderung bei Erwachsenen
Stichwörter
Gesundheit, Gesundheitsamt, Psychiatrie, Psychiatrischer Dienst, Sozial
Rechtsgrundlage(n)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht erhalten Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 07.01.2015
Stichwörter
Drogensucht, Heroin, Koks, Sucht, Drogenberatung, Alkohol, Rauschgift, Kiffen, Suchtberatung, Marihuana, Drogen, Ectasy, Haschisch, Kokain, Cannabis, Amphetamine, Bong