Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

    Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

    Beschreibung

    Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.

    Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

    Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.

    Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. 

    Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

    zuständige Stelle

    zuständige Betreuungsbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Landkreis Nordwestmecklenburg - Fachgebiet Sonstige Leistungen und soziale Hilfen

    Beschreibung

    Sozialhilfe:

    Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit umfasst die Sozialhilfe. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und in der Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten diese zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Sozialhilfe wird nachrangig gegenüber dem Einkommen aus Arbeit sowie von Einnahmen und Vermögen des Leistungsberechtigten und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern gewährt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1565

    23958 Wismar

    Hausanschrift

    Rostocker Straße 76

    23970 Wismar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
      Anzahl: 198  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
      Anzahl: 21  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
      Anzahl: 121  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
      Linie:
      • Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
    • Haltestelle: Grevesmühlen Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof
    • Haltestelle: Wismar Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wismar Hauptbahnhof
    • Haltestelle: Malzfabrik in Grevesmühlen
      Linie:
      • Bus: Malzfabrik in Grevesmühlen
    • Haltestelle: Lindengarten in Wismar
      Linie:
      • Bus: Lindengarten in Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
    • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
    • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

    Kosten

    Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de