Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

    Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.

    Beschreibung

    Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.

    Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

    Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

    Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
    Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
    Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

    Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

    Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.

    Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. 

    Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

    zuständige Stelle

    zuständige Betreuungsbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Für Gelbensande wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
    • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
    • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Lammers, Anita)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)