Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
Sie können sich die Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen.
Beschreibung
Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.
Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen.
Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.
zuständige Stelle
zuständige Betreuungsbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Betreuungsbehörde
Beschreibung
Ob durch Unfall, Krankheit oder Alter - die Situation, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können, kann jederzeit eintreten. Wer trifft dann die Entscheidungen und regelt (rechtliche) Angelegenheiten? Familienangehörige übernehmen für den Betroffenen nicht automatisch die rechtliche Vertretung.
Die Betreuungsbehörde informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge. Außerdem erhalten von uns Betroffene, Angehörige und Beteiligte Beratung hinsichtlich der Einrichtung oder Aufhebung einer gesetzlichen Betreuung, der Betreuerwahl oder dem Betreuerwechsel sowie zu den Aufgaben des Betreuers.
Die Psychiatriekoordination hat zum Ziel, die bedarfsgerechte Versorgung für psychisch- und suchtkranke Menschen stetig weiterzuentwickeln und zu verbessern. Hierfür kooperiert die Psychiatriekoordinatorin mit allen beteiligten Institutionen und Trägereinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und privaten Anbietern. Wenn Sie Betroffener, Angehöriger oder Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen sind, können Sie sich in allen Fragen der psychosozialen und psychiatrischen Versorgung in der Landeshauptstadt Schwerin an Frau Seifert wenden.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4 Gebühren: ja - Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Schwerin Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Intercity
- Haltestelle: Haltestelle Stadthaus
Linie:- Straßenbahn: 2
- Haltestelle: Haltestelle Hauptbahnhof
Linien:- Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
- Straßenbahn: 1, 4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Kontaktperson
Frau Daniela Dube (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2862
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Anne Wiebe (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2826
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Frau Aksana Temme (Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2822
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Herr Thomas Prey (Sozialarbeiter / Sozialpädagoge)
Telefon Festnetz: +49 385 545-2845
E-Mail: gesundheitsamt@schwerin.de
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Formulare
Betreuungsverfügung
Stichwörter
Betreuung, Gesundheit, Gesundheitsamt, Koordination, Psychiatrie
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
- Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
- Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.
Kosten
Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern