Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung
Beschreibung
Zwei- bis mehrjährige, krautige und von Juli bis September blühende Pflanze - die sogenannte Herkulesstaude, die aber keine Staude ist, auch als Riesenbärenklau bekannt. Ursprungsregion: Kaukasus. Wegen ihrer Größe (bis 3,50 m) und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig. Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten rasant aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen und an Uferrandstreifen. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt und es wird appelliert an die Eigentümer von betroffenen Privatgrundstücken, sich der Beseitigung des Riesenbärenklau anzunehmen.
Vorsorge:
- Ausbringungsverzicht (Gartenabfälle, Imker u.a.) und Ausbreitungseinschränkung (Fließgewässer, Kompostabfälle u.a.)
- Aufklärung und Information (Flyer, Schulung)
Schutzmaßnahmen:
Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung des Riesenbärenklau einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:
- Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (Handschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille und ggf. Atemschutz).
- Pflanzen nach Möglichkeit bei bedecktem Himmel, Regenwetter und nur schwachem Wind oder in der Dämmerung entfernen.
- Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
- Verwechslung mit anderen Pflanzenarten (Erz-Engelwurz) ausschließen (Naturschutzbehörde).
Bekämpfungsmethoden:
Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens auf Gemeindeebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen. Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:
- Jäten der Sämlinge im zeitigen Frühjahr, der jungen Pflanzen im Frühjahr/Herbst
- Fräsen oder Pflügen der Pflanzen im Frühjahr, wenn das Wachstum gerade beginnt, und Herausziehen der Wurzelstöcke
- Abstechen des obersten Wurzelstocks mit scharfem Spaten ca. 15 cm unter der Bodenoberfläche im zeitigen Frühjahr (bis April) und im Herbst
- Abschneiden der Samenstände vor der Samenreife ab Mitte Juli (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen. Absterben der Mutterpflanze ab Herbst
- Beweiden: kurzfristig durch Schweine (Fresen auch Wurzeln, kleine Bestände), mehrjährig mit Schafen, Ziegen und dunkelhäutiger Rassen bei größeren Beständen
Empfehlenswert unter Bedingungen:
- Ausgraben einzelner Pflanzen (bis 200 Expl.) im Frühjahr
- Abschneiden der Blütenstände während der Vollblüte (zu früh führt zur Neubildung)
- Mahd: Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen (Höhe 0,5 - 1 m). Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 6 - 8 mal/a zu Beginn und in der Blüte oder 5 - 6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Art bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet.
Nicht empfehlenswert:
-
Herbizidanwendungen und andere Chemikalien: große Risiken durch Umweltwirkungen (Begleitflora, Amphibien, Menschen in der Umgebung, Abtransport in Gewässer etc.)
Kontrolle:
- Zu einer dauerhaften Entfernung gehören auch mehrjährige Nachkontrollen ab dem Frühjahr, denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Kombinierte Verfahren wie unter Bekämpfung angegeben. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.
Entsorgung:
- Gewerbliche Kompostierung insbesondere der Dolden und der ganzen Pflanzen
- Gewerbliches Verbrennen insbesondere der Dolden und der ganzen Pflanzen
zuständige Stelle
Beratung: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Ausführung: Ordnungsämter der Kommunen bzw. Amtsverwaltungen
Ansprechpartner
Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Bankverbindung
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BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
Stichwörter
Ausbaubeiträge, Bauamt, Bauantrag, Bauleitplanung, Bauordnung, Bauverwaltung, Brandschutz, Feuerwehr, Hochbau, Liegenschaften, Ordnungswidrigkeit, Planfeststellungsverfahren, Planung, Sondernutzung, Stadtplanung, Verkehr, Verkehrsplanung, Wirtschaftsförderung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine phototoxische Substanz, Furocumarin, die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung und anschließende Bestrahlung mit UV-A bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt. Leichtere Reaktionen sind Juckreiz, Rötung, Schwellungen, schwerere sind Fieber, Schweißausbrüche, Kreislaufschocks und Blasenbildung, die an eine schwere Verbrennung (1. bis 2. Grades) erinnern und eine Verfärbung, die wochenlang anhalten kann (Photodermatitis). (vgl. Kowarik 2003). Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch wirksames Furocumarin. Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonneneinstrahlung besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt.
Wie verhält man sich bei Kontakt mit der Herkulesstaude?
Hat man die Herkulesstaude angefasst bzw. besteht der Verdacht, dies getan zu haben, so sollte man sofort die Sonne meiden. Die betroffenen Flächen sollten, auch wenn noch keine Reaktion sichtbar ist, gründlich mit Wasser und Seife, besser mit Spiritus abgewaschen werden und lokal mit Cremes und Lotionen, die Glukokortikoide enthalten, behandeln. Sinnvoll ist es, anschließend eine Sonnenschutzcreme aufzutragen. Auch in den nächsten 2 bis 3 Tagen ist die Sonne zu meiden.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 16.11.2016
Stichwörter
Allergie, Herkulesstaude, Riesenbärenklau, beifussblättriges Traubenkraut, Unkraut, Ambrosia