Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Beschreibung
Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.
Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
zuständige Stelle
Die Antragstellung erfolgt bei den Gesundheitsämtern der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), die für den Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.
Ansprechpartner
Stabsstelle Verwaltung und Netzwerkmanagement
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle:
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
- Haltestelle: DB und ODEG
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
erforderliche Unterlagen
Für die große Heilpraktikerprüfung:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
- amtliches Führungszeugnis, dass nicht älter als drei Monate sein darf
- ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
- Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten
- Information, ob eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird
- Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsortes (Praxis)
- Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)
Für den Sektoralen Heilpraktiker sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf und Unterlagen
Für den Sektoralen Heilpraktiker/ die Sektorale Heilpraktikerin (Psychotherapie, Physiotherapie bzw. Podologie) wird auf das Antragsformular (Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung) verwiesen.
Formulare
können im Gesundheitsamt abgefordert werden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf und Unterlagen
Für die sogenannte große Heilpraktikerprüfung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsämter der Hansestadt Rostock (Rostock - Heilpraktikerprüfung) und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Heilpraktikerprüfung (lk-mecklenburgische-seenplatte.de)) zuständig.
Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in unseren Landkreis umgezogen sind, melden Sie sich bitte mit dem Formular "Anzeige selbständiger Arbeit" bei uns an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Heilpraktikererlaubnis ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie ("kleiner Heilpraktiker") unterscheidet sich gegebenenfalls im Umfang der Kenntnisüberprüfung. Weist der Antragsteller nach, dass er an einer inländischen Hochschule oder an einer als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule den Diplomgrad im Studiengang Psychologie oder den Masterabschluss erworben hat und war auch das Fach "Klinische Psychologie" Gegenstand der Abschlussprüfung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.
Bei Antragstellern, die eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf, mindestens jedoch das Bestehen des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte oder einen gleichwertigen Abschluss eines ausländischen Medizinstudiums nachweisen, ohne jedoch zur ärztlichen Berufsausübung zugelassen zu sein, gilt ebenfalls eine besondere Form der Kenntnisüberprüfung.
Sektorale Heilpraktikerüberprüfung:
Es kann ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie und der Podologie gestellt werden. Voraussetzung ist eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Psychotherapeut, Physiotherapeut bzw. Podologe.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Stichwörter
Gesundheitsamt