• Schönberg (Landkreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

Heilpraktikererlaubnis beantragen

Beschreibung

Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

zuständige Stelle

Die Antragstellung erfolgt bei den Gesundheitsämtern der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), die für den Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

Ansprechpartner

Stabsstelle Verwaltung und Netzwerkmanagement

Adresse

Hausanschrift

Rostocker Straße 76

23970 Wismar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1565

23958 Wismar

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch. ; Bitte vereinbaren Sie mit den entsprechenden Kontaktpersonen einen Termin per Mail oder telefonisch.

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 14.07.2020

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Für die große Heilpraktikerprüfung:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
  • amtliches Führungszeugnis, dass nicht älter als drei Monate sein darf
  • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
  • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten
  • Information, ob eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird
  • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsortes (Praxis)
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)

Für den Sektoralen Heilpraktiker sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf und Unterlagen

Für den Sektoralen Heilpraktiker/ die Sektorale Heilpraktikerin (Psychotherapie, Physiotherapie bzw. Podologie) wird auf das Antragsformular (Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung) verwiesen.

Für den Sektoralen Heilpraktiker/ die Sektorale Heilpraktikerin (Psychotherapie, Physiotherapie bzw. Podologie) wird auf das Antragsformular (Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung) verwiesen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Hinweise für Nordwestmecklenburg: Verfahrensablauf und Unterlagen

Für die sogenannte große Heilpraktikerprüfung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsämter der Hansestadt Rostock (Rostock - Heilpraktikerprüfung) und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Heilpraktikerprüfung (lk-mecklenburgische-seenplatte.de)) zuständig.

Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in unseren Landkreis umgezogen sind, melden Sie sich bitte mit dem  Formular "Anzeige selbständiger Arbeit" bei uns an.

Für die sogenannte große Heilpraktikerprüfung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gesundheitsämter der Hansestadt Rostock (Rostock - Heilpraktikerprüfung) und des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Heilpraktikerprüfung (lk-mecklenburgische-seenplatte.de)) zuständig.

Wenn Sie als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in unseren Landkreis umgezogen sind, melden Sie sich bitte mit dem Formular "Anzeige selbständiger Arbeit" bei uns an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Heilpraktikererlaubnis ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie ("kleiner Heilpraktiker") unterscheidet sich gegebenenfalls im Umfang der Kenntnisüberprüfung. Weist der Antragsteller nach, dass er an einer inländischen Hochschule oder an einer als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule den Diplomgrad im Studiengang Psychologie oder den Masterabschluss erworben hat und war auch das Fach "Klinische Psychologie" Gegenstand der Abschlussprüfung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.

Bei Antragstellern, die eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf, mindestens jedoch das Bestehen des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte oder einen gleichwertigen Abschluss eines ausländischen Medizinstudiums nachweisen, ohne jedoch zur ärztlichen Berufsausübung zugelassen zu sein, gilt ebenfalls eine besondere Form der Kenntnisüberprüfung.

Sektorale Heilpraktikerüberprüfung:

Es kann ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie und der Podologie gestellt werden. Voraussetzung ist eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Psychotherapeut, Physiotherapeut bzw. Podologe.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Version

Technisch erstellt am 16.09.2014

Technisch geändert am 27.02.2025

Stichwörter

Heilpraktikerprüfung, sektoraler Heilpraktiker, Gesundheitsamt, Heilkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021