Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie die Heilkunde ausüben wollen, ohne als Arzt approbiert oder Inhaber einer Erlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 2 und § 10 der Bundesärzteordnung zu sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" bzw. "Heilpraktikerin" zu führen.

    Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Heilpraktiker/in - Erlaubnis LK MSE

    Ab 2025 werden keine allgemeinen Heilpraktikerüberprüfungen und auch keine sektoralen Heilpraktikerüberprüfungen im Gesundheitsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte durchgeführt.
    Entsprechende Informationen bezüglich der künftigen Prüfstellen im Land MV sind den Merkblättern zu entnehmen.
    Für die Beantragungen bezüglich der Anerkennung des sektoralen Heilpraktiker nach Aktenlage sind wir weiterhin für Sie der richtige Ansprechpartner, vorausgesetzt, dass sich Ihr Wohnsitz in unserem Landkreis befindet.

    Ihr Ansprechpartner:
    Cindy Dobberstein
    Hygieneinspektor
    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Regionalstandort Neubrandenburg
    Gesundheitsamt/Gesundheitsschutz
    Platanenstraße 43
    17033 Neubrandenburg
    Tel.: 0395/57087-2399
    Fax: 0395/57087-65952
    E-Mail: cindy.dobberstein@lk-seenplatte.de

    zuständige Stelle

    Die Antragstellung erfolgt bei den Gesundheitsämtern der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/kreisfreie Stadt), die für den Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Verwaltung/Betreuungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Platanenstraße 43

    17033 Neubrandenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: weitere Stellplätze in der direkten Umgebung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsche Rentenversicherung
      Linien:
      • Bus: 22
      • Bus: 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis - LK MSE
    Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Podologie - LK MSE
    Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie - LK MSE
    Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapeuten - LK MSE

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die große Heilpraktikerprüfung:

    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • ein Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
    • amtliches Führungszeugnis, dass nicht älter als drei Monate sein darf
    • ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antrag stellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
    • Nachweise von Schulungen für heilkundliche Tätigkeiten
    • Information, ob eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis oder eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis beantragt wird
    • Anschrift des beabsichtigten Niederlassungsortes (Praxis)
    • Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)

    Für den Sektoralen Heilpraktiker sind die erforderlichen Unterlagen im zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

    Formulare

    können im Gesundheitsamt abgefordert werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informationen über den Verfahrensablauf erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Heilpraktikererlaubnis ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie ("kleiner Heilpraktiker") unterscheidet sich gegebenenfalls im Umfang der Kenntnisüberprüfung. Weist der Antragsteller nach, dass er an einer inländischen Hochschule oder an einer als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule den Diplomgrad im Studiengang Psychologie oder den Masterabschluss erworben hat und war auch das Fach "Klinische Psychologie" Gegenstand der Abschlussprüfung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes, gelten die erforderlichen Kenntnisse als nachgewiesen.

    Bei Antragstellern, die eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf, mindestens jedoch das Bestehen des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte oder einen gleichwertigen Abschluss eines ausländischen Medizinstudiums nachweisen, ohne jedoch zur ärztlichen Berufsausübung zugelassen zu sein, gilt ebenfalls eine besondere Form der Kenntnisüberprüfung.

    Sektorale Heilpraktikerüberprüfung:

    Es kann ein Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie und der Podologie gestellt werden. Voraussetzung ist eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Psychotherapeut, Physiotherapeut bzw. Podologe.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de