Beratung zu HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI)
Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos durch die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger.
Beschreibung
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in M-V von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Test
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung bieten auch Online-Beratung an.
Bei allen Gesundheitsämtern ist es möglich, einen anonymen HIV-Test vornehmen zu lassen. Die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Wismar, Rostock und Stralsund bieten auch anonyme HIV-Schnelltests an. Hierzu kann es notwendig sein, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Gesundheitsämter und der Beratungsstellen finden Sie auch unter:
zuständige Stelle
Die Gesundheitsämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte
Hinweise für Schwerin: Beratung zu HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI)
- Kontakt für die HIV-Testung und die Beratung zu sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) im Fachdienst Gesundheit der Landeshauptstadt Schwerin unter der Rufnummer +49 385 545-2866 oder unter lvoelkers@schwerin.de
- Kontakt für die HIV-Testung und die Beratung zu sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI) im Fachdienst Gesundheit der Landeshauptstadt Schwerin unter der Rufnummer +49 385 545-2866 oder unter lvoelkers@schwerin.de
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Hygiene/ Infektionsschutz
Beschreibung
Der Amtsärztliche Dienst nimmt auf Antrag Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellt hierüber Gutachten, Zeugnisse, Atteste/Bescheinigungen. Gesetze und Rechtsverordnungen legen die Zuständigkeit des Amtsärztlichen Dienstes fest.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Gebühren: ja
Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Gebühren: ja
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Bankverbindung
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE22 2003 0000 0019 0453 85
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE73 1405 2000 0370 0199 97
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE63 1404 0000 0202 7845 00
BIC: COBADEFF140
Bankinstitut: Commerzbank AG
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE88 1203 0000 1009 8115 20
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE72 1409 1464 0000 0288 00
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank e.G. Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin
Empfänger: Landeshauptstadt Schwerin
IBAN: DE62 1307 0000 0309 6500 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stichwörter
Amtsarzt, Gesundheit, Gesundheitsamt, Hygiene
erforderliche Unterlagen
keine
Verfahrensablauf
1. Telefonische oder persönliche Terminvereinbarung für einen HIV Test
2. Beratung
3. Blutuntersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV, Standort Rostock, Gertrudenstraße 11
Fristen
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – sechs Wochen bis zu drei Monate, bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Nähere Informationen zum Test finden Sie beispielsweise unter:
Hinweise für Schwerin: Beratung zu HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI)
Nach einer Ansteckung mit HIV bildet der Körper im Blut sogenannte Antikörper. Diese Antikörper können oftmals schon nach drei bis sechs Wochen, in der Regel spätestens nach drei Monaten, zuverlässig nachgewiesen werden. Will man nach einem Risikokontakt ausschließen, dass man sich mit HIV infiziert hat, sollte man daher - je nach Testverfahren - zwischen sechs Wochen und drei Monaten bis zu einem Test warten. Im Labor des Landesgesundheitsamtes wird ein HIV-Suchtest der 4. Generation (inkl. P24-Antigen) verwendet. Durch dieses Testverfahren wird das diagnostische Fenster für den Nachweis einer HIV-Infektion auf 6 Wochen verringert.
Nach einer Ansteckung mit HIV bildet der Körper im Blut sogenannte Antikörper. Diese Antikörper können oftmals schon nach drei bis sechs Wochen, in der Regel spätestens nach drei Monaten, zuverlässig nachgewiesen werden. Will man nach einem Risikokontakt ausschließen, dass man sich mit HIV infiziert hat, sollte man daher - je nach Testverfahren - zwischen sechs Wochen und drei Monaten bis zu einem Test warten. Im Labor des Landesgesundheitsamtes wird ein HIV-Suchtest der 4. Generation (inkl. P24-Antigen) verwendet. Durch dieses Testverfahren wird das diagnostische Fenster für den Nachweis einer HIV-Infektion auf 6 Wochen verringert.
Kosten
Für die Beratung zu HIV/AIDS und STI`s fallen keine Kosten an. Gleiches gilt für den HIV-Test (wenn anonym) im Gesundheitsamt.
Der HIV Schnelltest ist gebührenpflichtig. Auskünfte über die Kosten erteilen die Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung.
Wird ein schriftlicher Befund gefordert, fallen Kosten in Höhe von ca. 30 Euro an. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundlegende Informationen zum Thema HIV/AIDS und STI`s finden Sie auch auf den Kampagnenseiten „LIEBESLEBEN“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf der Internetseite der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. Auf diesen Seiten können Sie auch verschiedene Informationsbroschüren herunterladen oder bestellen.
Das bundesweite anonyme telefonische Beratungsangebot der Aidshilfen erreichen Sie von Montag bis Freitag von 09:00 – 21:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 12:00 – 14:00 Uhr unter der Rufnummer +49 180 33 19411 (0,09 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro/Min. aus deutschen Mobilfunknetzen).
Die kostenlose Online-Beratung der Deutschen AIDS-Hilfe erreichen Sie auf der untenstehenden Internetseite. Dort werden Sie von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aidshilfen aus ganz Deutschland beraten. Bei der Online-Beratung können Sie Ihre Fragen anonym stellen. Die Berater werden Ihre Fragen so schnell wie möglich, häufig noch am gleichen Tag, beantworten.
Das Beratungstelefon der BZgA erreichen Sie unter der Rufnummer +49 221 892031.
Die Online-Beratung der BZgA bietet Informationen und Beratung zu HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Auch diese können Sie anonym und kostenlos in Anspruch nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V am 17.07.2018
Metainformation
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