Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Ansprechpartner

    70.3 SG Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellbogenstraße 2

    17389 Anklam

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Zaikina-Regge, Maryna)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Amt Usedom-Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    17406 Usedom

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    17459 Koserow

    Bürgeramt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038372 750-0

    Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)

    Fax: 038372 75075

    Fax: 038375 26444(Bürgeramt)

    E-Mail: info@amtusedom-sued.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Dezernat StALUVP 42

    Adresse

    Hausanschrift

    Badenstraße 18

    18439 Stralsund

    Hausanschrift

    Kastanienallee 13

    17373 Ueckermünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2017 (von: Oestereich, Axel)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: POKAR, eLIAS-)

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    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Kläranlage, Dichtheitsnachweis, Industriepark, Schmutzwasser, Einleitung, Grundstücksentwässerung, Indirekteinleitung, Kleinkläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Entwässerung, Stadtentwässerung, Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasser, Abwasser

    Sprachversion

    Deutsch

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