Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    zuständige Stelle

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    Ansprechpartner

    70.3 SG Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellbogenstraße 2

    17389 Anklam

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Lutz Wendorff (Sachgebietsleiter)

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    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Torgelow-Ferdinandshof

    Beschreibung

    • Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
    • Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 2

    17358 Torgelow

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    17351 Torgelow

    Kontakt

    Fax: +49 3976 202202

    Telefon Festnetz: +49 3976 252-0

    E-Mail: info@torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat StALUVP 42

    Adresse

    Hausanschrift

    Badenstraße 18

    18439 Stralsund

    Hausanschrift

    Kastanienallee 13

    17373 Ueckermünde

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    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bauamt

    Beschreibung

    • Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
    • Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 2

    17358 Torgelow

    Öffnungszeiten

    Montag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr Dienstag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr - 17:30 Uhr Donnerstag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr u. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag : 09:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3976 202202

    Telefon Festnetz: +49 3976 252-161

    E-Mail: bauamt@torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Torgelow-Ferdinandshof - Eigenbetrieb Abwasserbetrieb Torgelow

    Beschreibung

    • Fachbereich am 21.10.2020 überarbeitet
    • Mitarbeiter und Leistungen überarbeiten

    Adresse

    Postanschrift

    Albert-Einstein-Straße 79

    17358 Torgelow

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr u. 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3976 2400-14

    Telefon Festnetz: +49 3976 2400-42

    E-Mail: info@stadtwerke-torgelow.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Formulare

    • Formulare: auf der Internetseite der jeweiligen unteren Wasserbehörde
    • ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig von der zuständigen unteren Wasserbehörde
    • Schriftform erforderlich: ja, soweit keine elektronische Antragstellung erfolgt oder erfolgen kann (§ 113 Absatz 2 Satz 1 LWaG M-V)
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    EUR 70,00 bis 15.000,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Industriepark, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, private Abwasserentsorgung, Niederschlagswasser, Kleinkläranlage, Stadtentwässerung, Abwasser, Indirekteinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, Grundstücksentwässerung, Entwässerung, Schmutzwassereinleitung, Niederschlagswassereinleitung, Schmutzwasser, Einleitung, Kläranlage, Dichtheitsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English