Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung: Wartungsfirmen
Wartungsfirmen Kläranlagen
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Nur wenn der jeweilige Abwasserbeseitigungspflichtige durch die untere Wasserbehörde von der Entsorgungspflicht befreit ist, obliegt die Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Beim Bau einer Abwasseranlage (z.B. Kleinkläranlage) ist zu beachten, dass das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer und auch die Versickerung in den Untergrund einen Benutzungstatbestand im Sinne der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darstellt und einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf. Die Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Die Errichtung der Kleinkläranlage ist nicht anzeigepflichtig, sondern für die damit in Verbindung stehende Gewässerbenutzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Wartungsfirmen Kläranlagen
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Nur wenn der jeweilige Abwasserbeseitigungspflichtige durch die untere Wasserbehörde von der Entsorgungspflicht befreit ist, obliegt die Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Beim Bau einer Abwasseranlage (z.B. Kleinkläranlage) ist zu beachten, dass das Einleiten von Abwasser aus einer Abwasseranlage in ein Gewässer und auch die Versickerung in den Untergrund einen Benutzungstatbestand im Sinne der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) darstellt und einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde bedarf. Die Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Die Errichtung der Kleinkläranlage ist nicht anzeigepflichtig, sondern für die damit in Verbindung stehende Gewässerbenutzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Ansprechpartner
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Beschreibung
Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.
Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Gebühren: nein
Grevesmühlen
Regionalbahn: Grevesmühlen
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
23958 Wismar
Postanschrift
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Formulare
Abwasser - Antrag auf Einleitung von Abwasser nach der AbwV
Dezernat Dez. 42
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: BEHOERDENVERZEICHNIS
Kontaktperson
Yann-Christoph Collin (Dezernatsleitung)
Andrea Flissakowski (Dezernatsleitung)
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung: Wartungsfirmen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Leistungsbeschreibung: Wartungsfirmen
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023
Stichwörter
Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Kläranlage, Dichtheitsnachweis, Industriepark, Schmutzwasser, Einleitung, Grundstücksentwässerung, Indirekteinleitung, Kleinkläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Entwässerung, Stadtentwässerung, Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasser, Abwasser