Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    zuständige Stelle

    Wollen Sie Ihr Abwasser in eine Abwasseranlage einleiten (Indirekteinleitung), die in ein Küstengewässer einleitet?

    bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)"
    bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit der Unteren Wasserbehörde"

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wollen Sie Ihr Abwasser in eine Abwasseranlage einleiten (Indirekteinleitung), die in ein Küstengewässer einleitet?

    bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)"
    bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit der Unteren Wasserbehörde"

    Zuständigkeit

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Satow

    Adresse

    Hausanschrift

    Heller Weg 2 a

    18239 Satow

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038295 734-0

    Fax: 038295 73444

    E-Mail: info@satow.de

    Kontaktperson

    • Herr Matthias Drese (Bürgermeister)

      Fax: 038295 73444

      Telefon Festnetz: 038295 73412

    • Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB) (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Eckdrift 103

      19061 Schwerin

      Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)

      Fax: +49 385 773347-28

      E-Mail: datenschutz@ego-mv.de

      Telefon Festnetz: +49 385 773347-51

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2014

    Technisch geändert am 22.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Dezernat STALUMM 42

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landkreis Rostock - Sachgebiet Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    18264 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1455

    18264 Güstrow

    Hausanschrift

    Am Wall 3 - 5

    18273 Güstrow

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen ; Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: UMWELTAMT@LKROS.DE

    Fax: +49 3843 755-66804

    Telefon Festnetz: +49 3843 755-66999

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2019

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Formulare

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    EUR 70,00 bis 15.000,00

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    EUR 70,00 bis 15.000,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2014

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Stichwörter

    Dichtheitsnachweis, Schmutzwassereinleitung, Kleinkläranlage, Stadtentwässerung, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwasser, Kläranlage, Indirekteinleitung, Grundstücksentwässerung, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Industriepark, Niederschlagswasser, Entwässerung, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Einleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021