Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    zuständige Stelle

    Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

    Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.

    Ansprechpartner

    Amt Stavenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Straße 35

    17153 Stavenhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schloß 1

    17153 Stavenhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr * Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr * Mittwoch geschlossen * Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr * Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39954 283-0

    E-Mail: info@stavenhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft/ Gewässerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Amtsbrink 2

    17192 Waren (Müritz)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: 2
      • Bus: 3
      • Bus: Citylinie
      • Bus: 11/12 (dat Bus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 110264

    17042 Neubrandenburg

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 395 57087-65966

    Telefon Festnetz: +49 395 57087-2514

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

    IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05

    BIC: NOLADE21NBS

    Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin

    Formulare

    Protokoll zur Dichtheitsprüfung - LK MSE
    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer bestehenden Grundstückskläranlage
    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundstückskläranlage
    Anzeige auf Genehmigung zur Herabsetzung der Wartungshäufigkeit bei Kleinkläranlagen
    Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Errichtung einer Kleinkläranlage
    Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Errichtung einer Pflanzenkläranlage

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Formulare

    • Formulare: auf der Internetseite der jeweiligen unteren Wasserbehörde
    • ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig von der zuständigen unteren Wasserbehörde
    • Schriftform erforderlich: ja, soweit keine elektronische Antragstellung erfolgt oder erfolgen kann (§ 113 Absatz 2 Satz 1 LWaG M-V)
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE

    - Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE

    - Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit

    - Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage

    - ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz,  Wasser- und Bodenverband

    - Erteilung der Erlaubnis

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    EUR 70,00 bis 15.000,00

    Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE

    Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.

    Für die Erteilung der Erlaubnis  gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz  die Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Wasserhaushaltsgesetz, Indirekteinleitung, Einleitung, Schmutzwassereinleitung, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Industriepark, Entwässerung, Dichtheitsnachweis, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Grundstücksentwässerung, Kläranlage, Niederschlagswasser, Kleinkläranlage, Schmutzwasser, Stadtentwässerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de