Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Ansprechpartner
Amt Penzliner Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Fernverkehr
Bus: Buslinie 12
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Bargeldlose Zahlung, Rechnung, Girocard, Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Amt Penzliner Land
Empfänger: Amt Penzliner Land
IBAN: DE90 1505 0100 0300 0214 02
BIC: NOLADE21WRN
Bankinstitut: Müritzsparkasse Waren
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft/ Gewässerschutz
Aktuelles
Das Sachgebiet Wasserwirtschaft ist als untere Wasserbehörde für die Aufsicht und den Schutz der oberirdischen Gewässer II. Ordnung, für Benutzungen der Gewässer I. Ordnung und das Grundwasser zuständig. Ziel der Mitarbeiter ist es, eine rechtssichere Gewässerbenutzung für öffentliche und private Zwecke zu ermöglichen und dabei die Gewässer als Lebensgrundlage sowohl für jetzt lebende und zukünftige Generationen als auch für Tiere und Pflanzen zu erhalten. In unsere Zuständigkeit fallen insbesondere die Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände, das Erteilen von Genehmigungen zum Befahren von Gewässern, Regelungen der Gewässerbenutzung, der Gewässerausbau, Anlagen in, an über oder unter Gewässern, Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserrechtliche Stellungnahmen in Baugenehmigungs- und Planverfahren. Zuständigkeiten im Bereich "Gewässeraufsicht": Gewässerschutz (Qualität, Anzeigen, Ordnungswidrigkeiten) Gewässerunterhaltung, Verbindung zu den Wasser- und Bodenverbänden, bauliche Anlagen an Gewässern I. und II. Ordnung Ausbau der Gewässer (Planfeststellungs-/Plangenehmigungsverfahren) Gewässerbenutzung wasserrechtliche Erlaubnisse für Niederschlagswasser erlaubnisfreie Nutzungen Wasserentnahme aus Oberflächengewässern 2. Ordnung Landwirtschaft Entwässerung landwirtschaftlicher Betriebe CC- Kontrollen Sonstiges, die Gewässer betreffend Biogasanlagen, JGS-Anlagen Wasserrechtliche Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren, bei Bauleitplanungen usw. - federführende Bearbeitung der Anträge-
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2514
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer bestehenden Grundstückskläranlage
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundstückskläranlage
Anzeige auf Genehmigung zur Herabsetzung der Wartungshäufigkeit bei Kleinkläranlagen
Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Errichtung einer Kleinkläranlage
Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Errichtung einer Pflanzenkläranlage
Protokoll zur Dichtheitsprüfung - LK MSE
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE
- Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann
- Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE
- Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit
- Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage
- ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz, Wasser- und Bodenverband
- Erteilung der Erlaubnis
- Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit
- Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage
- ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz, Wasser- und Bodenverband
- Erteilung der Erlaubnis
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz die Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz die Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023
Stichwörter
Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Kläranlage, Dichtheitsnachweis, Industriepark, Schmutzwasser, Einleitung, Grundstücksentwässerung, Indirekteinleitung, Kleinkläranlage, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Entwässerung, Stadtentwässerung, Niederschlagswassereinleitung, Niederschlagswasser, Abwasser