Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.
zuständige Stelle
Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Wasserwirtschaft/ Gewässerschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Bürgerhaus
Linien:- Bus: Citylinie
- Bus: 2
- Bus: 3
- Bus: 11/12 (dat Bus)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 395 57087-2514
Fax: +49 395 57087-65966
Kontaktperson
Angela Bengelsdorf
Christiane Peters
Uta Martin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087434 7
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Uta.Martin@lk-seenplatte.de
Stefanie Süß
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087251 2
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Stefanie.Suess@lk-seenplatte.de
Dagmar Puls
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087251 4
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Dagmar.Puls@lk-seenplatte.de
Kerstin Seep
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087434 4
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Kerstin.Seep@lk-seenplatte.de
René Peters
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087253 2
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Rene.Peters@lk-seenplatte.de
Cornelia Hödl
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087322 8
E-Mail: Cornelia.Hoedl@lk-seenplatte.de
Madlen Werner
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087252 9
E-Mail: Madlen.Werner@lk-seenplatte.de
Birgit Littwin
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087323 7
E-Mail: Birgit.Littwin@lk-seenplatte.de
Carsten Grundtmann
Annett Sohr
Hausanschrift
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Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Annett.Sohr@lk-seenplatte.de
Henry Eggert
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 39557087432 9
E-Mail: Henry.Eggert@lk-seenplatte.de
Jana Schade
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087434 6
E-Mail: Jana.Schade@lk-seenplatte.de
Annett Andreas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087561 6
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Annett.Andreas@lk-seenplatte.de
Toni Hauck
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765966
Telefon Festnetz: +49 39557087322 9
E-Mail: Toni.Hauck@lk-seenplatte.de
Thomas Munkelberg
Lukas Hintze
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087295 4
Fax: 0395 5708765966
E-Mail: Lukas.Hintze@lk-seenplatte.de
Axel Schwemer
Antje Schmidt
Marina Keppel
Torsten Rogalski
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087435 7
Rainer Porep
Andy Purlinski
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Protokoll zur Dichtheitsprüfung - LK MSE
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer bestehenden Grundstückskläranlage
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Grundstückskläranlage
Anzeige auf Genehmigung zur Herabsetzung der Wartungshäufigkeit bei Kleinkläranlagen
Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Errichtung einer Kleinkläranlage
Fachunternehmererklärung über die fachgerechte Errichtung einer Pflanzenkläranlage
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Formulare
- Formulare: auf der Internetseite der jeweiligen unteren Wasserbehörde
- ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig von der zuständigen unteren Wasserbehörde
- Schriftform erforderlich: ja, soweit keine elektronische Antragstellung erfolgt oder erfolgen kann (§ 113 Absatz 2 Satz 1 LWaG M-V)
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE
- Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE
- Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit
- Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage
- ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz, Wasser- und Bodenverband
- Erteilung der Erlaubnis
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
EUR 70,00 bis 15.000,00
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Errichtung einer Kleinkläranlage - Anzeige LK MSE
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V.
Für die Erteilung der Erlaubnis gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz die Tarifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 06.03.2023
Stichwörter
Wasserhaushaltsgesetz, Indirekteinleitung, Einleitung, Schmutzwassereinleitung, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, private Abwasserentsorgung, Industriepark, Entwässerung, Dichtheitsnachweis, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Grundstücksentwässerung, Kläranlage, Niederschlagswasser, Kleinkläranlage, Schmutzwasser, Stadtentwässerung