Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr - Festsetzung

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Beschreibung

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 30

    19288 Ludwigslust

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-7000

    Fax: 03871 72277-7000

    E-Mail: alp@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Abfallgebühren - Festsetzung

    Die Satzungen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes.

    Verfahrensablauf

    Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

    Fristen

    Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Abfallgebühren - Festsetzung

    Bearbeitung kann mit Online-Modul sofort passieren. Abarbeitung der Entsorgungfirmen kann bis zu 14 Tage dauern.

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Abfallgebühren - Festsetzung

    Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Abfallgebühren - Festsetzung

    Nach § 5 I der Abfallsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim, wird grundsätzlich dem Eigentümer der Gebührenbescheid zugestellt. Somit ist bei Mietern, die Anschrift des Eigentümers notwendig.

    Weitere Informationen

    Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2016

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English