Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Beschreibung

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Wakenstädt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Wakenstädt

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der verschiedenen Annahmestellen abweichen können.

    Formulare

    SEPA Lastschrifteinzug für den Abfallwirtschaftsbetrieb
    Abmeldung von der öffentliche Abfallentsorgung
    Änderung zur Anmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung
    Anmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2014

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Voraussetzungen

    Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

    Fristen

    Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Weitere Informationen

    Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2016

    Version

    Technisch erstellt am 27.08.2014

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Metainformation