Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr - Festsetzung

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Beschreibung

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Neukloster-Warin: Leistungsbeschreibung, Rechtsgrundlage

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 5

    19205 Gadebusch

    Parkplätze

    • Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
      Linie:
      • Bus: Gadebusch Industriestraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA Lastschrifteinzug für den Abfallwirtschaftsbetrieb

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss.

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Mülltonne

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Hinweise für Neukloster-Warin: Leistungsbeschreibung, Rechtsgrundlage

    Verfahrensablauf

    Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

    Fristen

    Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Weitere Informationen

    Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2016

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation