Abfallgebühr bezahlen
Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.
Beschreibung
Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Umweltamt / Kreislaufwirtschaft/Bodenschutz und Abfall
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Formulare
Einzugsermächtigung für Abfallgebühren
Abmeldung von der öffentliche Abfallentsorgung
Abmeldung zur Bioabfallentsorgung
Änderung zur Anmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung
Anmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung
Anmeldung zur Bioabfalltonne
Formulare
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Abfallgebühr Festsetzung LK MSE
Antrag zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung zur/von der Abfallentsorgung für Grundstücke im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die ausschließlich von privaten Haushalten genutzt werden: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen/index.php?La=1&ffmod=frm&object=frm,2761.12.1&FID=2761.12.1
Antrag zur Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung zur/von der Abfallentsorgung für Grundstücke im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die ausschließlich von privaten Haushalten genutzt werden: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Presse/Pressemitteilungen/index.php?La=1&ffmod=frm&object=frm,2761.12.1&FID=2761.12.1
Voraussetzungen
Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte: Abfallgebühr Festsetzung LK MSE
Abfallsatzungen (Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung)
Hier finden Sie die gültige Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Abfall-M%C3%BCll/Satzung-und-Geb%C3%BChren/
Abfallsatzungen (Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung)
Hier finden Sie die gültige Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Angebote/Abfall-M%C3%BCll/Satzung-und-Geb%C3%BChren/
Verfahrensablauf
Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.
Fristen
Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Weitere Informationen
Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2016