Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Beschreibung

    Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Schwerin: Abfallgebühr - Festsetzung

    • Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Schwerin als Entsorgungsträger Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG M-V).

      Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: 

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
    • Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    • Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erhebt die Landeshauptstadt Schwerin als Entsorgungsträger Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG M-V).

      Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für: 

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
    • Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    zuständige Stelle

    Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Hinweise für Schwerin: Abfallgebühr - Festsetzung

    • SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de
    • SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de

    Ansprechpartner

    Für Schwerin wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerin: Abfallgebühr - Festsetzung

    • Erforderliche Unterlagen sind zu erfragen bei:
      SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de

    • Erforderliche Unterlagen sind zu erfragen bei:
      SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de

    Formulare

    Hinweise für Schwerin: Abfallgebühr - Festsetzung

    • Weitere Formulare sind zu erfragen bei:
      SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Bereich Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
      Eckdrift 43-45
      19061 Schwerin

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de
    • Weitere Formulare sind zu erfragen bei:
      SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Bereich Abfallwirtschaft/Straßenreinigung
      Eckdrift 43-45
      19061 Schwerin

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de

    Voraussetzungen

    Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, eigene Abfallbehälter vorzuhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Die Abfallgebühr wird mittels Gebührenbescheid durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgesetzt.

    Fristen

    Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.

    Hinweise für Schwerin: Abfallgebühr - Festsetzung

    • Zahlungsfristen sind zu erfragen bei:
      SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de
    • Zahlungsfristen sind zu erfragen bei:
      SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin
      Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
      Abt. Abfallwirtschaft/Straßenreinigung

      Tel.: +49 385 633-1675
      E-Mail: info@sds-schwerin.de

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise für Schwerin: Abfallgebühr - Festsetzung

    Weitere Informationen

    Diese finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 05.08.2016

    Version

    Technisch erstellt am 27.08.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 12.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)