Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Beschreibung
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Hinweise für Schwerin: Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Hinweise für Schwerin: Erstellung eines Lageplans auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6230(Herr Delgmann (FGL))
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 16 02 20
19092 Schwerin
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6250(Herr Mahncke (FGL))
E-Mail: ronald.mahncke@kreis-lup.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03865 825-0
E-Mail: info@vermessung-brim.de
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
Adresse
Hausanschrift
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Internet
erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Formulare
Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 2 der Verordnung über Bauvorlagen und bautechnischen Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fristen
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Kosten
Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
- Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
- vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
- sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR
Anmerkungen:
- Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
- Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 22.05.2019
Stichwörter
Lageplan (Katasterauszug), ÖbVI, uVGB, Baugenehmigung
Metainformation
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- Ursprungsportal: Bescheinigung für festgestellte Flurstücksgrenzen nach der Bauvorlagenverordnung in Schwerin, Landeshauptstadt
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