Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Beschreibung
Für einen Bauantrag sind Lagepläne von der zuständigen Stelle zu erstellen, wenn
- Gebäude näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
Die Prüfung, ob es sich um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt, wird durch die zuständige Stelle durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Ansprechpartner
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
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Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
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Telefon Festnetz: 03865 825-0
E-Mail: info@vermessung-brim.de
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
Adresse
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 0381 776-490
E-Mail: info@vermessung-moebius.de
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
Adresse
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03831 290462
E-Mail: w.panke@gmx.de
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 038209 80480
E-Mail: post@erdvermesser.de
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 038872 603-25
Telefon Festnetz: 038872 603-27
Fax: 038872 603-64
E-Mail: info@geo-land-mv.de
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
Adresse
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
Adresse
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
Adresse
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
Adresse
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
Adresse
Hausanschrift
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
Adresse
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
Adresse
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03981 4898097
E-Mail: info@vermessung-boerner.de
erforderliche Unterlagen
Aktenzeichen vom Baugenehmigungsverfahren, wenn vorhanden
Formulare
Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Absatz 2 der Verordnung über Bauvorlagen und bautechnischen Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V)
- Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fristen
ergeben sich aus dem Antragsverfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung
Kosten
Gebühr nach Zeitaufwand: Für die Erledigung örtlicher und häuslicher Arbeiten je angefangene halbe Arbeitsstunde
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher höherer vermessungstechnischer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 58 EUR
- Messtruppführer, Beamte der Laufbahngruppe 2 unterhalb des zweiten Einstiegsamtes (bisher gehobener Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 49 EUR
- vermessungstechnische Fachkräfte, Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt (bisher mittlerer Dienst) oder vergleichbare Angestellte: 40 EUR
- sonstige technische Kräfte, Messgehilfen oder andere entsprechend eingesetzte Hilfskräfte: 30,50 EUR
Anmerkungen:
- Mit der Gebühr sind Fahrkosten, Reisekosten sowie Kosten für den Einsatz geodätischer Instrumente und Arbeitsgeräte abgegolten.
- Reisezeiten zum Messungsobjekt sind wie Arbeitszeiten zu werten.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 22.05.2019
Stichwörter
uVGB, Lageplan (Katasterauszug), ÖbVI, Baugenehmigung