Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen

    Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet.

    Beschreibung

    Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet und können kostenpflichtig abgegeben werden.

    zuständige Stelle

    • landesweit:Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
    • regional: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Katasterbenutzung / Kommunale Geodaten

    Adresse

    Hausanschrift

    Holbeinplatz 14

    18069 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Haus
      Anzahl: 10  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Haus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltepunkt Holbeinplatz
      Linien:
      • S-Bahn: Haltestelle Holbeinplatz
      • Straßenbahn: Haltestelle Holbeinplatz, Linien 1, 2 und 5
      • Bus: Haltestelle Holbeinplatz, Linien 28 und 34

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 381 381-6902

    Telefon Festnetz: +49 381 381-6222

    E-Mail: katasterauskunft@rostock.de

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • formlose Antragstellung oder Abruf über das Downloadportal Geobasisdaten:

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für eine landesweite Bereitstellung der Hauskoordinaten und Hausumringe kann das "Downloadportal Geobasisdaten" genutzt werden.
    • Ansonsten:
      • formlose Antragstellung an die zuständige Behörde (Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte),
      • die zuständige Behörde erzeugt das Produkt und
      • versendet das Produkt zusammen mit dem Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 02.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de