Umlegung von Grundstücken
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Beschreibung
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.
In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.
zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Hinweise für Ludwigslust-Parchim: Umlegung von Grundstücken
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Bodenordnung / Geschäftsstelle Umlegungsausschuss
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19370 Parchim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0385 545-2753(Herr Stenzel (FGL))
E-Mail: mstenzel@schwerin.de
Kontaktperson
Frau Dorin Wille (SB Bodenordnung)
Frau Antje Wendland (SB Bodenordnung)
Herr Torsten Tasler (SB Bodenordnung)
Herr Daniel Schlicht (SB Bodenordnung)
Telefon Festnetz: 0385 545-2757
E-Mail: dschlicht@schwerin.de
Formulare
Bodenordnung durch Umlegung (Merkblatt)
Bodenordnung durch vereinfachte Umlegung (Merkblatt)
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Bebauungsplan
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat
2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung
3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung
4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten
5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)
6. Inkrafttreten
7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 22.05.2019