Umlegung von Grundstücken Beschluss

    Umlegung von Grundstücken

    Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

    Beschreibung

    Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

    Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.

    In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.

    zuständige Stelle

    Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

    Ansprechpartner

    62 Kataster- und Vermessungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldstraße 85a

    17489 Greifswald

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Hinweis: Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8760-3401

    Fax: +49 3834 8760-9099

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Zaikina-Regge, Maryna)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Amt Am Stettiner Haff

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Str. 1

    17367 Eggesin

    -Der Amtsvorsteher- Hauptsitz

    Hausanschrift

    Goethestr. 12

    17373 Ueckermünde

    Außenstelle Ueckermünde

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 13.30 - 18.00 Uhr (Außenstelle) Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle) Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr (Außenstelle)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039779 264-0(Hauptsitz)

    Telefon Festnetz: 039771 203-28(Außenstelle Ueckermünde)

    Fax: 039779 26442(Hauptsitz)

    Fax: 039771 203-16(Außenstelle Ueckermünde)

    E-Mail: amt-am-stettiner-haff@t-online.de(Hauptsitz)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Bebauungsplan

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat

    2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung

    3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung

    4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten

    5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)

    6. Inkrafttreten

    7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 22.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Lambrecht, Kerstin)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)