Umlegung von Grundstücken
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Beschreibung
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.
In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.
zuständige Stelle
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Ansprechpartner
Fachgebiet 41.10 - Vermessung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
60.100 Sachgebiet Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Am Markt
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Öffnungszeiten
Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE50 1307 0000 0254 6000 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE43 1309 1054 0002 1209 09
BIC: GENODEF1HST
Bankinstitut: Pommersche Volksbank eG
Stadt Ribnitz-Damgarten
Empfänger: Stadt Ribnitz-Damgarten
IBAN: DE15 1505 0500 0530 0006 28
BIC: NOLADE21GRW
Bankinstitut: Sparkasse Vorpommern
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
keine
Voraussetzungen
Bebauungsplan
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat
2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung
3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung
4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten
5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)
6. Inkrafttreten
7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz
Fristen
keine
Kosten
keine
Weitere Informationen
gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen am 22.05.2019