Liegenschaftskataster: Auszug beantragen
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.
Beschreibung
Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt.
Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Hinweise für Schwerin: Liegenschaftsbuch Auszug
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
Zuständigkeit
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Ansprechpartner
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1
19092 Schwerin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6230(Herr Delgmann (FGL))
Kontaktperson
Frau Marlen Kanzok (SB Katasterübernahme)
Telefon Festnetz: 03871 722-6260
E-Mail: marlen.kanzok@kreis-lup.de
Frau Sandra Poschmann (SB Katasterübernahme)
Telefon Festnetz: 03871 722-6268
E-Mail: sandra.poschmann@kreis-lup.de
Frau Annette Kusche (SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren))
Telefon Festnetz: 03871 722-6284
E-Mail: annette.kusche@kreis-lup.de
Frau Heidrun Koppermann (SB Geodatenvertrieb (Überwachung Gebäudeeinmessung))
Telefon Festnetz: 03871 722-6288
E-Mail: heidrun.koppermann@kreis-lup.de
Herr Andreas Detert (SB Messungsvorbereitung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6290
E-Mail: andreas.detert@kreis-lup.de
Herr Michael Happe (SB Messungsvorbereitung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6291
E-Mail: michael.happe@kreis-lup.de
Herr Eike Böttcher (SB Messungsvorbereitung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6292
E-Mail: eike.boettcher@kreis-lup.de
Frau Daniela Krüger (SB Messungsvorbereitung)
Telefon Festnetz: 03871 722-6294
E-Mail: daniela.krueger@kreis-lup.de
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (Fachperson für Datenschutz)
Formulare
Liegenschaftskatasterauskunft
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses
- gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
- gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden:
- Flurstücksnachweis mit und ohne Bodenschätzung: ja
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit und ohne Bodenschätzung: nein
- Grundstücksnachweis: nein
- Bestandsnachweis: nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Bei einer Ablehnung der Auszugserteilung können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt.
Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.
Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Kosten
- für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
- für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
- für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
- für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
- für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
- für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vervielfältigen, weiterverarbeiten, umwandeln, an Dritte weitergeben oder veröffentlichen wollen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022