Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

    Liegenschaftskataster: Auszug beantragen

    Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, etc.) und persönliche Daten (z. B. Eigentümer des Flurstücks) geführt.

    Beschreibung

    Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster beantragen. Im Liegenschaftskataster werden sachliche Informationen zum Flurstück (wie die Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, Ertragsmesszahlen) und persönliche Daten (wie der Eigentümer des Flurstücks, zugehörige Grundbuchblattnummer) geführt. Diese werden je nach Bedarf aufbereitet in verschiedenen Auszügen bereitgestellt. 

    Sie können Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen. Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten erwerben wollen, können Sie dies über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte tun.

    Online-Dienste

    zuständige Stelle

    zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

    Zuständigkeit

    zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls eine Vollmacht für die Prüfung des berechtigten Interesses 
    • gegebenenfalls die Vertretungsbefugnis für eine Juristische Person
    • gegebenenfalls ein Nachweis für das berechtige Interesse des Antragsstellers

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: 

    • Flurstücksnachweis mit und ohne Bodenschätzung: ja
    • Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit und ohne Bodenschätzung: nein
    • Grundstücksnachweis: nein
    • Bestandsnachweis: nein

    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Nachweis über berechtigtes Interesse an der Kenntnis der personenbezogenen Daten des Flurstücksnachweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. 
    Bei einer Ablehnung der Auszugserteilung können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie schriftlich einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt).
    Weisen Sie berechtigtes Interesse an der Kenntnis der im Auszug enthaltenen personenbezogenen Daten nach.
    Ob Ihr Interesse berechtigt ist, wird geprüft. 
    Wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird der beantragte Auszug per Post an Sie übersandt. 
    Im Anschluss bezahlen Sie die Gebühr für den Vorgang.
    Wenn Sie einen Flurstücksnachweis ohne personenbezogene Daten beantragen wollen, können Sie diesen online im GeoShop der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde bestellen.

    Weiterführende Informationen finden sie auf nachstehender Webseite:

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    wenige Tage

    Kosten

    • für Flurstücksnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
    • für Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
    • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis, je Flurstück 10,00 EUR
    • für Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung, je Flurstück 12,00 EUR
    • für Grundstücksnachweis, je Grundstück 10,00 EUR
    • für Bestandsnachweis, je Bestand 20,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Auszug aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vervielfältigen, weiterverarbeiten, umwandeln, an Dritte weitergeben oder veröffentlichen wollen, benötigen Sie dafür die Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 20.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de