Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
Beschreibung
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z.B. Adoption, Verbeamtung).
Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der zuständigen Behörde beraten.
zuständige Stelle
Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz
Ansprechpartner
Fachgebiet Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Sie sind ausländische Staatsangehörige und haben Ihren Wohnsitz im Landkreis Nordwestmecklenburg?
Dann ist die Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg in allen Fragen Ihres Aufenthaltes Ihr Ansprechpartner.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Telefonische Erreichbarkeit ausschließlich montags und mittwochs von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr. Ab dem 12. Februar 2024 ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit unter 03841 3040-3270 zu erreichen. Für Terminvereinbarungen schreiben Sie bitte in Ausländerangelegenheiten eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de und bei Anliegen zur Einbürgerung an einbuergerung@nordwestmecklenburg.de.
Kontaktperson
Frau D. Lenk (Fachgebietsleitung Ausländerangelegenheiten)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3230
Fax: +49 3841 3040-83230
E-Mail: D.Lenk@nordwestmecklenburg.de
Frau O. Bock (Fachassistenz in der Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-83243
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-3243
E-Mail: abh@nordwestmecklenburg.de
Herr T. Ehlert (Sachbearbeiter Asylangelegenheiten P-Q, sowie Einbürgerungen)
Frau M. Winkelmann (Sachbearbeiterin Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen)
erforderliche Unterlagen
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
- mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,
können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen - Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
Rechtsgrundlage(n)
§ 30 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordwestmecklenburg: Bearbeitungsdauer
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit ca. 12 Monate.
Kosten
Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist gebührenpflichtig. Über die Höhe gibt die zuständige Behörde Auskunft.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 19.02.2015