Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

    Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Grundbesitz sind

    •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
    Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

    zuständige Stelle

    zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Zarrentin - Steuern & Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 8

    19246 Zarrentin am Schaalsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag nur mit Termin Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag nur mit Termin

    Kontakt

    Fax: 038851 838-190

    Telefon Festnetz: 038851 838-0

    E-Mail: amt@zarrentin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grundsteuer-Anmeldung
    Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fälligkeit der Grundsteuer:

    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de