Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

    Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Grundbesitz sind

    •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
    Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

    zuständige Stelle

    zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dammstraße 33

    19395 Plau am See

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9 - 12:00 Uhr Dienstag: 9 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9 - 12:00 Uhr Freitag: 9 - 12:00 Uhr außerhalb: der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038735 494-23

    Telefon Festnetz: 038735 49426

    Telefon Festnetz: 038735 494-24

    Fax: 038735 494-60

    E-Mail: abgaben@amtplau.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Anmeldung zur Teilnahme am Bankeinzugsverfahren
    Grundsteuer-Anmeldung
    Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fälligkeit der Grundsteuer:

    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de