Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

    Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Grundbesitz sind

    •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
    Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

    zuständige Stelle

    zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    SG Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Gemeinde-Zentrum 13

    23999 Insel Poel

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung möglich!  

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 21.08.2023 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fälligkeit der Grundsteuer:

    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2014 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 13.07.2023 (von: Rung, Natalie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)