Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
zuständige Stelle
zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Amt Bad Doberan-Land
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Busbahnhof Bad Doberan
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Amt Bad Doberan-Land - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Busbahnhof Bad Doberan
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015