Kreistagswahl Feststellung

    Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen

    Beschreibung

    Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar,  soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. 

    In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

    Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

    Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger ihren Identitätsausweis) mitzubringen.

    Sie haben bei der Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl drei Stimmen, die Sie zum Beispiel alle einem Bewerber geben oder auf verschiedene  Bewerber in unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilen können.

    Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

    Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

    In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.

    Ansprechpartner

    Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Putlitzer Straße 25

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1

    19092 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 722-3000(Herr Ripperger (FDL))

    Telefon Festnetz: 03871 722-3001(Frau Schwanke (Dezentraler Service))

    E-Mail: leonie.schwanke@kreis-lup.de

    E-Mail: christoph.ripperger@kreis-lup.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Kreiswahlleiter, Wahl

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    Technisch geändert am 08.10.2024

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    Amt Eldenburg Lübz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 22

    19386 Lübz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus, Hofgelände
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus, Hofgelände
      Anzahl: 13  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038731 507-104

    Telefon Festnetz: 038731 507-0

    E-Mail: info@amt-eldenburg-luebz.de

    Kontaktperson

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    Technisch geändert am 01.03.2024

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    Allgemeine Verwaltung

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    Am Markt 22

    19386 Lübz

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    • Behindertenparkplatz: Rathaus, Hofgelände
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus, Hofgelände
      Anzahl: 13  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 04.02.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

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